Allgemeine Geschäftsbedingungen der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 KölnAllgemeine Geschäftsbedingungen der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln § 1 Allgemeines Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen oder andere Leistungen der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln und . Sie gelten in laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Geschäftsbedingungen und vergleichbare Bedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter finden keine Anwendung und werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners oder eines sonstigen Dritten die Leistung vorbehaltlos erbringen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln keine Tiere aus einem Gebiet zur Bearbeitung entgegennimmt, welches veterinärrechtlichen Restriktionsmaßnahmen bzgl. einer anzeigepflichtigen Tierseuche unterliegt, für die das abzugebende Tier der betreffenden Art auch empfänglich ist. Hierunter fallen insbesondere jegliche Pesterkrankungen, Tollwut, Ebola-Virus-Infektionen, jegliche Pockenerkrankungen. Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass sämtlichst nur Tierarten verarbeitet werden, dessen Verarbeitung zulässig ist. Sollte eine Tierart verarbeitet werden, die eine individuelle Verarbeitungsbescheinigung o. ä. erfordert, hat der Kunde diese auf eigene Kosten und eigenes Bestreben beizubringen. Sonderanfertigungen sind kauf- und abnahmeverpflichtend. Sonderwünsche sind mit der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln ausdrücklich zu vereinbaren und schriftlich mitzuteilen. § 2 Angebote, Lieferfristen Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und richtige sowie rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben vorbehalten. Es gibt grundsätzlich keine festen Lieferfristen. Sollten dennoch Angaben bzgl. Lieferfristen seitens der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln gemacht werden, gelten diese nur annähernd, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen. Der Beginn der von uns ggf. angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. www.u-geihsler.de liefert die bestellten Waren nur innerhalb Deutschlands. Bestellanfragen aus dem Ausland können nur über den direkten Kontakt per E-Mail/Telefon berücksichtigt und bearbeitet werden. Allen Preisangaben liegen die Frachten, Transportkosten und Verkehrsangaben am Tage des Angebotes zugrunde; Änderungen dieser Kosten belasten oder begünstigen uns. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir diese als solche gekennzeichnet und schriftlich bestätigt hat. Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe. Verpackungskosten, Leih-, Pfand und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial (Paletten, Bahnbehälter und anderes) gehen, ebenso wie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials zu Lasten der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln. § 3 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit Der Erfüllungsort ist gemäß § 14 dieser Bedingungen der Firmensitz. Die bestellte Ware ist grundsätzlich vom Kunden abzuholen. In Einzelfällen kann individuell ein Versand vereinbart werden. Ab Anlieferung trägt der Kunde die Gefahr. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die Kosten. Versicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Lieferung frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Vertragspartners die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Vertragspartner zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Vertragspartner berechnet. Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Ergänzend gilt § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle des Leistungsverzuges der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln oder der Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen. § 4 Vertragsschluss Die Bestellung des Kunden erfolgt im Rahmen eines persönlichen Termins, per telefonischer Bestellung oder per E-Mail. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die bestellten Waren dar. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung seitens der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln. Wir behalten uns vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, sowie im Falle schwerer technischer Probleme (z. B. eines Maschinenausfalles) nicht oder nur teilweise zu leisten. In solch einem Fall wird die entsprechende Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet und der Kunde wird darüber informiert. Die bestellten Waren können aufgrund des Umstands, dass es sich um Natur- bzw. tierische Produkte handelt von etwaigen Mustern o. ä. abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen. Technische Änderungen sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. § 5 Zahlungsbedingungen Die Zahlung erfolgt in bar bei Abholung der Auftragsware. Die Zahlung in Form von Bargeld wird sofort fällig. Bei Nichtzahlung gerät der Kunde sofort in Verzug. Sollte abweichend von Abs. 1 Zahlung per Rechnung bzw. Überweisung vereinbart werden, tritt Fälligkeit zu den jeweils individuell vereinbarten Zahlungszielen ein. Der Verzug tritt in diesem Fall automatisch nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Form der Vorkasse oder Überweisungszusage ein. Dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt 5 % Punkte über jeweiligen Basiszinssatz ab dem Tag des Verzugs. § 6 Preise und Versandkosten Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und sind bindend. Mehr- oder Sonderleistungen werden nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Bei vereinbarter Lieferung im Versandwege, erfolgt dieser erst, wenn der Endbetrag der Bestellung auf dem Konto der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln gutgeschrieben ist. § 7 Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung und Garantie Die Ware ist vom Vertragspartner bei Übernahme unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Vertragspartner, der Unternehmer ist, binnen 3 Werktagen nach Lieferung in jedem Fall aber vor Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung mit der Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Kunde die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handelsüblicher Schwund kann nicht beanstandet werden. Branchenübliche Abweichungen stellen keine Mängel dar. Da es sich bei der von uns angebotenen Ware um be- und verarbeitete Naturprodukte handelt – dessen Rohware individuell beschaffene Tierfelle sind – kann es beim Endprodukt zu leichten branchenüblichen Abweichungen kommen. Gemeint sind hierbei insbesondere leichte Farbabweichungen, unterschiedlich ausgeprägte Tierformen- und Muster, sowie Wollhöe und Wollfeinheit. Im Falle eines Aufarbeitungsauftrags haftet die U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln nicht für etwaige Schäden, die auf den gebrauchten Zustand der aufzuarbeitenden Sache zurückzuführen sind. Der Kunde trägt vielmehr das Risiko einer etwaigen Verschlechterung der gebrauchten Sache, die infolge der Aufarbeitung entsteht. Hierbei behalten wir uns ausdrücklich vor, die Bearbeitung in jedem Stadium abzubrechen, sofern Bedenken hinsichtlich der vollständigen Durchführbarkeit der beauftragten Bearbeitung besteht. Wir informieren den Kunden hierüber unverzüglich – spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Kenntniserlangung – unter Angabe der konkreten Gründe. Der Kunde hat sodann innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen die Möglichkeit, die weiterführende Bearbeitung trotz unseres Hinweises und auf ausdrückliches eigenes Risiko in Auftrag zu geben. Der Kunde hat sämtliche bis zum Abbruch der Bearbeitung angefallenen Kosten – insbesondere diejenigen der Vergütung und Entsorgung – zu tragen. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Zugesicherte Eigenschaften sind als Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN Normen beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Garantiezusicherung durch uns, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit ein Mangel der gelieferten Waren vorliegt, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Den Nacherfüllungsanspruch des Kunden können wir nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfüllen. Die Kosten der Nacherfüllung sind von uns zu tragen, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus positiver Vertragsverletzung, Verschuldung bei Vertragsverhandlung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Wir haften zudem nach den zwingenden Gesetzesvorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Zur Eingrenzung unserer Haftung ist der Kunde verpflichtet, uns umgehend alle ihm zugehenden Informationen zu geben, die auf das Vorliegen von Produktmängeln schließen lassen (insbesondere Kundenreklamationen) und uns bei Rückrufaktionen unverzüglich und umfassend zu unterstützen. Wenn wir eine besondere Garantieerklärung des Herstellers an den Vertragspartner weitergeben, wird eine eigene Verbindlichkeit der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln nicht begründet. Unsere Haftung ist stets auf den Umfang beschränkt, in dem der Hersteller tatsächlichen Ersatz leistet. Lohnware, die 6 Monate nach Fertigstellung nicht abgeholt wird, entbindet uns von der weiteren Bereithaltung. Die entstandenen Lohnkosten der nicht abgeholten Ware sollen durch Abverkauf ausgeglichen werden. Vom Kunden verursachte oder angelegte Konservierungsschäden, Abzugschäden, Schlachtschitte, Zwiewuchs, Verfilzung der Rohware und Ähnliches, sowie die daraus entstehenden Folgeschäden an der abgegebenen Ware übernehmen wir im Rahmen der Bearbeitung bzw. Behandlung keinerlei Haftung. § 8 Höhere Gewalt „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands („Ereignis höherer Gewalt“), das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei („betroffene Partei“) nachweist, dass: a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt, b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen werden konnte und c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. Erfüllt eine Vertragspartei eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Versäumnisses eines Dritten nicht, den sie mit der Erfüllung des gesamten Vertrags oder eines Teils des Vertrags beauftragt hat, so kann sich diese Vertragspartei auf höhere Gewalt nur insoweit berufen, als dass die Anforderungen für die Annahme des Vorliegens von höherer Gewalt nach Absatz 1 nicht nur für die Vertragspartei, sondern auch für den Dritten gelten. Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden, eine Partei betreffenden Ereignissen, vermutet, dass sie die Voraussetzungen für die Annahme von höherer Gewalt unter Absatz 1 a) und b) erfüllen. Die betroffene Partei muss in diesem Fall nur beweisen, dass die Voraussetzung unter Absatz 1 c) tatsächlich erfüllt ist: a) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; c) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; d) Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; e) Pest, Epidemien, Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse; f) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder der Energieversorgung (insbesondere durch Strom und Gas); g) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis zu benachrichtigen. Eine Partei, die sich mit Erfolg auf die vorliegende Klausel beruft, ist von der Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; allerdings nur, wenn sie dies unverzüglich mitteilt. Erfolgt allerdings die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung erst von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Die andere Partei kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn tatsächlich höhere Gewalt anzunehmen ist, ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung aussetzen. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die in Absatz 5 dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die betroffene Partei verhindert. Die betroffene Partei muss die andere Partei benachrichtigen, sobald das Hindernis die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr behindert. Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses, auf das sich bei der Vertragserfüllung berufen wird, zu begrenzen. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien im Wesentlichen entzogen wird, was sie kraft Vertrages berechtigterweise erwarten durften, so hat die jeweilige Partei das Recht, den betroffenen Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschritten hat. Ist Absatz 8 anwendbar und hat eine Vertragspartei vor Vertragsauflösung durch eine Handlung einer anderen Vertragspartei bei Vertragserfüllung einen Vorteil erlangt, so muss sie der anderen Partei einen Geldbetrag in Höhe des Wertes des Vorteils zahlen. § 9 Widerrufsrecht Vertragspartner, die Verbraucher sind, können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Bei Sonderanfertigungen besteht jedoch kein Rückgaberecht. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Die Frist beginnt jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren beginnt diese nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung. In beiden Fällen beginnt die Frist auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln Telefon: 0221 / 50 81 76 Fax: 0221 / 50 44 46 § 10 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden, sofern der Kunde einen geeigneten Versanddienstleister wählt. Der Kunde hat gemäß § 357 Abs. 2 S. 3 BGB die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Der Kunde hat die Kosten ferner zu tragen, wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache; für die U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln mit deren Empfang. § 11 Eigentumsvorbehalte Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen – insbesondere Nebenforderungen – als Vorbehaltsware Eigentum der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Vertragspartner eine wechselmäßige Haftung der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Vertragspartner als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners wir zu Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Wird Vorbehaltsware vom Vertragspartner zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln, ohne dass diese heraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Vertragspartner durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Vertragspartner hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware vom Vertragspartner, allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Vertragspartner schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der unsererseits ausgewiesene Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Ware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentumsanteil entspricht. Die Absätze 1) und 2) gelten entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gemäß Absatz 3) Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung oder Verwendung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Absatz 3) auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Vertragspartner nicht berechtigt. Wir ermächtigen den Vertragspartner unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Absatz 3) abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Über Pfändungen, sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder vergleichbare Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner die U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung oder zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Vertragspartner über. § 12 Aufrechnung Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als er über einen unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch verfügt, der auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 13 Datenschutz Die Angabe von Daten in Verbindung mit jeglichen Vertragsschlüssen oder Geschäftskontakten erfolgt freiwillig. Der Kunde willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und -durchführung ein. Dieser Einwilligung ist jederzeit in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerruflich. Der Kunde kann jederzeit in Textform von seinem Auskunftsrecht bzgl. der bei uns erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten Gebrauch machen. Die personenbezogenen Daten werden nur zu folgenden Zwecken verarbeitet: Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, Löschung der gespeicherten Daten, Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht gelöscht werden dürfen, Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten und Datenübertragbarkeit, sofern in die Datenverarbeitung eingewilligt wurde oder ein Vertrag mit uns abgeschlossen wurde. Eine Übermittlung der persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet grundsätzlich nicht statt. Die Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte findet nur statt, wenn eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt wurde, die Verarbeitung zur Abwicklung des Vertrags erforderlich ist, die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Kunde ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe der Daten hat. Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. § 14 Schlussbedingungen Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der U. Geihsler, Neue Sandkaul 4, 50859 Köln ist der Firmensitz. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über ein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten auch für Wechsel- und Scheckklagen, unabhängig von dem im Papier angegebenen Zahlungsort, ist – entsprechend der gesetzlichen Zulässigkeit – das Amtsgericht Köln bzw. das Landgericht Köln. Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt.